Antragsformulare Befreiung

Mit Übernahme der gesetzlichen Änderungen des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 15.07.2009 in die Studienbeitragssatzung der KSFH (SBS) wurden einzelne, schon bestehenden Befreiungsmöglichkeiten vom Studienbeitrag ausgeweitet und ein neuer Befreiungstatbestand in die Studienbeitragssatzung (SBS) aufgenommen. Die Studienbeitragssatzung wird durch die 3.Änderungssatzung der SBS (Fassung vom 22.10.2009) in folgenden Punkten ergänzt:

                                    §§§  SENATSBESCHLUSS vom 22.10.2009  §§§

- Ausweitung der bisherigen Regelung zur "Kindergeldbefreiung" durch § 6 Abs.1 Nr.6 SBS
  i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 - 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

- Ausweitung der bisherigen Regelung zur "Befreiung wegen Kindeserziehung" 
  durch § 6 Abs.1 Nr.5 SBS, Anhebung der Altersgrenze des zu erziehenden Kindes auf 18 Jahre

- Neuer Befreiungstatbestand "Geschwisterregelung in Bayern" durch § 6 Abs.1 Nr.6a SBS
  Nur ein Kind pro Familie soll den Studienbeitrag erbringen müssen

Für die verschiedenen Befreiungsgründe (1 - 13) gibt es jeweils ein Formular. Das bedeutet, Sie müssen nur das Formular herunterladen und ausfüllen, welches für Ihre Befreiung notwendig ist. Selbstverständlich
müssen Sie die geforderten Nachweisunterlagen (Ausführungen auf Befreiungsformular) dem Antrag beifügen; einfache Kopien sind ausreichend.

Formulare für die Befreiung vom Studienbeitrag:

Befreiungsgrund 1 SBS.pdf    - Ordenszugehörigkeit
Befreiungsgrund 2 SBS         - ersatzlos gestrichen lt. 2.Änderungssatzung der SBS vom 29.01.2009
Befreiungsgrund 3 SBS.pdf    - Beurlaubung
Befreiungsgrund 4 SBS.pdf    - Praktikum - Infos zum Praktikumssemester
Befreiungsgrund 5 SBS.pdf    - Pflegen und Erziehen eines Kindes unter 18 Jahren (nur mit HH-Bescheinigung)
Befreiungsgrund 6 SBS.pdf    - Kindergeldklausel entsprechend Bay.HSchG vom 15.07.2009
Befreiungsgrund 6a SBS.pdf  - Geschwisterregelung Bayern
Befreiungsgrund 7 SBS.pdf    - Hilfe z.Lebensunterhalt f.ein Kind unter 18 Jahren (auch ohne HH-Bescheinigung)
Befreiungsgrund 8 SBS.pdf    - Schnupperstudium mit Exmat. innerhalb zwei Monaten nach Studienbeginn
Befreiungsgrund 9 SBS.pdf    - Befreiungsmöglichkeit im ersten Semester nach der Regelstudienzeit
Befreiungsgrund 10 SBS.pdf  - Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung mit Gleichstellung SchwBH
Befreiungsgrund 11 SBS.pdf  - Auslandssemester im Einvernehmen mit dem International Office der KSFH
Befreiungsgrund 12 SBS.pdf  - Härtefallregelung der KSFH / Generalklausel für individuelle Fallgestaltungen
Befreiungsgrund 13 SBS.pdf  - Halbierungsmöglichkeit des Studienbeitrages durch ein Doppelstudium

INFORMATIONSBLATT - Allgemeine Infos zur Antragstellung auf Befreiung vom Studienbeitrag 
(hier klicken !!! - PDF DOWNLOAD)

Bitte stellen Sie Ihren Befreiungsantrag immer nach Möglichkeit an die Münchner Anschrift;
damit ist eine schnellere Bearbeitung sichergestellt. Sie können den Antrag auch als FAX oder per E-mail mit PDF-Attachements an die u.g. Kontaktdaten senden.


Anschrift - Büro München:

Katholische Stiftungsfachhochschule
Beitragsabteilung - J307
Preysingstraße 83
81667 München
Telefon: 089-48092-1405

Sprechzeit München in J-Bau Zimmer 307 (zweiter Stock):
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr