Informationen zum Studienbeginn
Information zur Befreiung vom Studienbeitrag zum Studienbeginn –
Prüfen Sie Ihre Befreiungsmöglichkeiten
An der KSFH gibt es insgesamt 12 mögliche Befreiungsgründe von der Studienbeitragspflicht und die Halbierungsmöglichkeit des Studienbeitrages im Falle eines Doppelstudiums:
- § 6 Abs.1 Nr. 1 SBS Ordenszugehörigkeit
- § 6 Abs.1 Nr. 2 SBS ersatzlos gestrichen lt. 2.Änderungssatzung der SBS vom 29.01.2009
- § 6 Abs.1 Nr. 3 SBS Beurlaubung
- § 6 Abs.1 Nr. 4 SBS Praktikum - Infos zum Praktikumssemester
- § 6 Abs.1 Nr. 5 SBS Pflegen und Erziehen eines Kindes unter 18 Jahren
- § 6 Abs.1 Nr. 6 SBS Kindergeldklausel entsprechend Bay.HSchG vom 15.07.2009
- § 6 Abs.1 Nr. 6a SBS Geschwisterregelung Bayern
- § 6 Abs.1 Nr. 7 SBS Hilfe z.Lebensunterhalt f.ein Kind unter 18 Jahren
- § 6 Abs.1 Nr. 8 SBS Schnupperstudium mit Exmat. innerhalb zwei Monaten nach Studienbeginn
- § 6 Abs.1 Nr. 9 SBS Befreiungsmöglichkeit im ersten Semester nach der Regelstudienzeit
- § 6 Abs.1 Nr. 10 SBS Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung mit Gleichstellung SchwBH
- § 6 Abs.1 Nr. 11 SBS Auslandssemester im Einvernehmen mit dem International Office der KSFH
- § 6 Abs.1 Nr. 12 SBS Härtefallregelung der KSFH / Generalklausel für individuelle Fallgestaltungen
- § 3 Abs.2 SBS Halbierungsmöglichkeit des Studienbeitrages durch ein Doppelstudium
BEFREIUNGANTRÄGE können ab Erhalt des ZULASSUNGSBESCHEIDES gestellt werden.
Wichtig ist die Einhaltung der Antragsfrist ! (es gibt feste Ausschlussfristen)
Stellen Sie deshalb den Befreiungsantrag für jedes Semester rechtzeitig,
am besten vor Zahlungsfälligkeit der Beiträge zur Semester-Rückmeldung !
Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie im Internet auf der Seite der Katholischen Stiftungsfachhochschule unter
www.ksfh.de/einrichtungen/studienbeitraege
Adresse zur Beantragung für Abtl.München und Abtl.Benediktbeuern:
Katholische Stiftungsfachhochschule München
Beitragsabteilung - J307
Preysingstraße 83
81667 München
Telefon: 089-48092-1405
FAX 089-48092-1900 (auch per FAX möglich)
oder per E-Mail: Anton.Lechner@ksfh.de
PS: Eine Befreiung kann nur vom Studienbeitrag erwirkt werden, nicht jedoch vom Studentenwerksbeitrag
(€ 42,-), welcher für jedes Semester zu erbringen ist.


