Informationen zum Studienbeginn

Information zur Befreiung vom Studienbeitrag zum Studienbeginn –
Prüfen Sie Ihre Befreiungsmöglichkeiten

An der KSFH gibt es insgesamt 12 mögliche Befreiungsgründe von der Studienbeitragspflicht und die Halbierungsmöglichkeit des Studienbeitrages im Falle eines Doppelstudiums:

  • § 6 Abs.1 Nr. 1 SBS       Ordenszugehörigkeit
  • § 6 Abs.1 Nr. 2 SBS       ersatzlos gestrichen lt. 2.Änderungssatzung der SBS vom 29.01.2009
  • § 6 Abs.1 Nr. 3 SBS       Beurlaubung
  • § 6 Abs.1 Nr. 4 SBS       Praktikum - Infos zum Praktikumssemester
  • § 6 Abs.1 Nr. 5 SBS       Pflegen und Erziehen eines Kindes unter 18 Jahren
  • § 6 Abs.1 Nr. 6 SBS       Kindergeldklausel entsprechend Bay.HSchG vom 15.07.2009
  • § 6 Abs.1 Nr. 6a SBS     Geschwisterregelung Bayern
  • § 6 Abs.1 Nr. 7 SBS       Hilfe z.Lebensunterhalt f.ein Kind unter 18 Jahren
  • § 6 Abs.1 Nr. 8 SBS       Schnupperstudium mit Exmat. innerhalb zwei Monaten nach Studienbeginn
  • § 6 Abs.1 Nr. 9 SBS       Befreiungsmöglichkeit im ersten Semester nach der Regelstudienzeit
  • § 6 Abs.1 Nr. 10 SBS     Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung mit Gleichstellung SchwBH
  • § 6 Abs.1 Nr. 11 SBS      Auslandssemester im Einvernehmen mit dem International Office der KSFH
  • § 6 Abs.1 Nr. 12 SBS     Härtefallregelung der KSFH / Generalklausel für individuelle Fallgestaltungen
  • § 3 Abs.2 SBS                Halbierungsmöglichkeit des Studienbeitrages durch ein Doppelstudium

BEFREIUNGANTRÄGE können ab Erhalt des ZULASSUNGSBESCHEIDES gestellt werden.

Wichtig ist die Einhaltung der Antragsfrist ! (es gibt feste Ausschlussfristen)

Stellen Sie deshalb den Befreiungsantrag für jedes Semester rechtzeitig,
am besten vor Zahlungsfälligkeit der Beiträge zur Semester-Rückmeldung !

Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie im Internet auf der Seite der Katholischen Stiftungsfachhochschule unter

www.ksfh.de/einrichtungen/studienbeitraege

Adresse zur Beantragung für Abtl.München und Abtl.Benediktbeuern:

Katholische Stiftungsfachhochschule München
Beitragsabteilung - J307
Preysingstraße 83
81667 München

Telefon: 089-48092-1405
FAX 089-48092-1900 (auch per FAX möglich)
oder per E-Mail: Anton.Lechner@ksfh.de

PS: Eine Befreiung kann nur vom Studienbeitrag erwirkt werden, nicht jedoch vom Studentenwerksbeitrag
(€ 42,-), welcher für jedes Semester zu erbringen ist.