Zugangsvoraussetzungen
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses eines Diplom- oder BA-Studiengangs
- der katholischen oder evangelischen Theologie an einer Universität oder
- der Religionspädagogik (kath./ev., Hochschule für angewandte Wissenschaften) oder
- der Katholischen oder Evangelischen Theologie mit dem Studienabschluss Staatsexamen.
Absolvent/innen verwandter geistes-, sozial- oder gesundheitswissenschaftlicher Studiengänge können ebenfalls zum Studium zugelassen werden. Hierüber entscheidet die Zulassungs-, bzw. Prüfungskommission.
- Nachweis von mindestens einem Jahr seelsorgerischer Praxis, vornehmlich in thematisch einschlägigen Feldern der Seelsorge (z.B. Seelsorge in Krankenhäusern, Reha- Einrichtungen, Seniorenpastoral, Notfallseelsorge), wobei dieses Jahr berufspraktische Erfahrung zwingend nach einem qualifizierten Hochschulabschluss abgeleistet worden sein muss.
- Nachweis über bzw. Erklärung zu einer geplanten fachlich einschlägigen Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Seelsorge für die Zeit des Studiums.
Einzelheiten sollten in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Folgende besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten zusätzlich für Studienbewerber/innen aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, beziehungsweise für Studienbewerber/innen aus Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union:
- Zeugnisse eines Bachelor- oder Diplomstudiums oder Urkunden eines Staatsexamens, die in Nichtmitgliedsstaaten der Europäischen Union erworben wurden, müssen mit einer Notenübersicht in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Überprüfung der Gleichwertigkeit eingereicht werden.
- Bei Studienbewerber/innen aus dem nicht deutschsprachigen Ausland ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen:
a. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen (DSH) mit
dem Ergebnis der Niveaustufe 2;
b. Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis,
das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist;
c. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2.Stufe
d. das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung ausländischer Studienbewerber/innen für die Aufnahme
eines Studiums an Hochschulen in der BRD (Feststellungsprüfung);
e. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK
oder HRK getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichende
Sprachnachweise anerkannt wurden;
f. das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen
Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
g. die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München.
- Studienbewerber/innen aus Nichtmitgliedsstaaten der EU müssen zur Einschreibung zudem einen Staatsangehörigkeits- oder Herkunftsnachweis und eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen.


